Frauenhaus Hartengrube

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Frauenhaus Hartengrube - Beratung

Beratung


Systemische Beratung  -  Beratung während des Aufenthalt  -  Paargespräche  -  Beratung nach dem Aufenthalt  -  Erstberatung nach Polizeilicher Wegweisung (§201a Abs.1 LVwG)

 

Systemische Beratung

Wir Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter des Frauenhauses Hartengrube beraten nach einem systemischen Arbeitsansatz. Dieser Ansatz geht davon aus, dass Menschen im Zusammenspiel mit ihrer sozialen Umgebung ihre persönliche Lebenswirklichkeit in der Lage sind zu erzeugen und zu gestalten. Damit können Sie bei Problemen Lösungen finden und ihre eigenen Ressourcen nutzen.

In der Beratung begleiten wir die Frauen auf dem Weg, für ihr Leben und ihre nähere Zukunft Ziele zu formulieren und nach Lösungswegen zu suchen. Oft geht es am Anfang darum, den eigenen Mut neu zu entdecken, das eigene Leben in die Hand nehmen zu können und zu dürfen.

Wir gehen davon aus, dass eine Veränderung an einer Stelle im sozialen System zu weiteren Veränderungen führen, da sich das soziale System mitverändern muss, wenn an einer Stelle etwas Neues entsteht.

Hierbei ist es möglich Menschen aus dem sozialen Umfeld in die Beratung einzubeziehen, wenn es gewünscht wird und es sinnvoll erscheint und unter der Wahrung der notwendigen Sicherheit im Haus möglich ist. Dies können Freunde, Verwandte und auch der gewalttätig gewordene Partner sein.

Wichtig ist uns, dass jede Person Verantwortung für sich und ihr Handeln übernimmt und trägt und sich als handlungsfähig und selbstwirksam erleben kann.

 

Beratungsangebote während des Aufenthaltes im Frauenhaus Hartengrube

Während des Aufenthaltes im Frauenhaus steht Ihnen eine Mitarbeiterin als Ansprechpartnerin zur Seite. In regelmäßig stattfindenden Gesprächen können Sie neue Perspektiven überlegen und die nächsten Schritte für Ihr Leben planen.

Unsere Beratung umfasst:

  • Unterstützung bei der Bewältigung der erlebten Gewalt
  • Vermittlung von RechtsanwältInnen, ÄrztInnen, TherapeutInnen
  • Unterstützung im Umgang mit Behörden
  • Unterstützung bei rechtlichen und finanziellen Fragen
  • Beratung zum Gewaltschutzgesetz
  • Vermittlung von weitergehenden Beratungs- und Hilfeangeboten
  • Hilfe bei der Wohnungssuche
  • Kontaktaufnahme zu Schulen und Kindertagesstätten, Unterstützung bei der Suche einer geeigneten Schule oder eines Platzes für Kindertagesbetreuung
  • Angebot von Gesprächen gemeinsam mit Familienangehörigen/Freunden vor Ort
  • systemische Beratungsangebote

 

Paargespräche

Sie haben die Möglichkeit durch MitarbeiterInnen des Frauenhauses Hartengrube begleitete Gespräche auch mit Ihrem Partner zu führen. In diesen Gesprächen kann es u.a. um Fragen gehen, ob und wie Ihre Partnerschaft weitergeführt, die Trennung erfolgen, die Umgangsregelung der Kinder geklärt  oder Regelungen zu Finanzen getroffen  werden.

 

Beratungsangebote nach dem Aufenthalt im Frauenhaus Hartengrube

Nach Ihrem Auszug aus dem Frauenhaus besteht die Möglichkeit weiterhin Beratung in Anspruch zu nehmen und sich an verschiedenen themenbezogenen Gruppenangeboten zu beteiligen.

Auch können Paargespräche für eine Übergangsphase weiter wahrgenommen werden.

 

Erstberatung nach Polizeilicher Wegweisung
(§201a Abs.1 LVwG)

Nach einer ausgesprochenen Wegweisung informiert die Polizei die zuständige Frauenberatungsstelle in ihrer Nähe. Dies ist in Lübeck unser Frauenhaus Hartengrube.

Eine Mitarbeiterin wird umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Beratung anbieten, auch bezüglich des Gewaltschutzgesetzes.

Aus diesem Erstgespräch können sich weitere Termine ergeben- Wenn Sie als Geschädigte(r) das Gespräch mit dem/ der Gewaltausübenden wünschen, bieten wir diese Paargespräche im Hause an.